28. April 2021
Radweg - Expertenanhörung bestätigt Nordvariante
Bereits im September 2019 wurde eine demokratische Entscheidung von zwei Ortsgemeinden auf Basis der Empfehlung zur Trassenführung durch ein fachkundiges Planungsbüro unter Federführung der Fachabteilung des Kreises und unter Beteiligung der Fachabteilungen der VGs Rhein-Selz und Nieder-Olm gefällt. Dennoch reißen die Diskussionen rund um den geplanten Radweg von Hahnheim nach Sörgenloch nicht ab. In diesem Zusammenhang hat der Bauern- und Winzerverein Hahnheim-Selzen der Gemeinde bereits über die Presse mit einer Klage gedroht.
Die Behauptungen des Bauern- und Winzervereins, wonach das Gefahrenpotential für Fahrradfahrer auf Wirtschaftswegen im Weinbau nicht erkannt wurde, ist mit Blick in das, der Entscheidung zur Radwegführung zugrundeliegende, Fachgutachten des Planungsbüros von Mörner nicht nachvollziehbar, da diesem diesbezüglich u.a. Folgendes entnommen werden kann: „Eine erste Vorstellung der Planung vor der Verwaltung unter Einbeziehung der Vertretung der Winzer am 03.07.2019 hat dazu geführt, dass in Ergänzung zum Förderantrag weitere Argumente und Begründungen aufgenommen wurden. Diese sind im Folgenden kursiv gedruckt, um deutlich zu machen, dass im Abwägungsprozess die Bedenken und Anregungen aufgenommen wurden… Die Bedenken der Winzer werden sehr ernst genommen; den Bedenken der Winzer kann auch in Teilen entsprochen werden durch die Lage des Radwegs innerhalb der verfügbaren Parzellen, indem der Radweg möglichst weit zur Straße verschoben wird, so dass der Abstand zu den bearbeiteten Weinbergflächen möglichst groß ausfällt. Das ist nicht in allen Bereichen möglich, dennoch soll der Mindestabstand von 2,50m nicht unterschritten werden. Zusätzlich können Beschilderungen (allgemeine ständige oder auch temporäre während der Bearbeitung) auf die potentielle Gefährdung hinweisen. Grundsätzlich ist allerdings zu berücksichtigen, dass es vielfältige Weinlagen gibt, in denen vergleichbare Verhältnisse in sehr enger Lage bestehen. Letztlich ist es immer eine Frage des Umgangs miteinander unter Berücksichtigung des Paragrafen 1 der Straßenverkehrsordnung…“.
Obwohl die zur Verfügung gestellten Informationen von der Prämisse ausgingen, den Radweg südlich der L 432 zu führen, kam das Fachplanungsbüro letztlich zu folgendem Ergebnis: „Zusammenfassend wird aus verkehrlicher Sicht und unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer die Hanglage für das weitere Vorgehen empfohlen“ [hierbei handelt es sich um die sog. „Nordvariante“].
Zur Beilegung der Streitigkeiten rund um den Radweg und zur Vermeidung der angedrohten Klage des BWV hat die SPD-Fraktion trotz der eindeutigen Aussagen des o.a. Fachgutachtens eine Expertenanhörung beantragt. Schließlich nehmen wir die Bedenken der Landwirtschaftsvertreter ernst und sahen uns verpflichtet, eine weitere unabhängige Überprüfung durch einen fachkompetenten Radwegeplaner herbeizuführen.
In der Gemeinderatssitzung vom 17.02.2021 erfolgte nun die beantragte Anhörung. Der Experte, Herr M.Eng. Paul Fremer, Geschäftsführer des Planungsbüros RV-K, Frankfurt am Main, berichtete hierbei, dass seinerseits eine qualitative Bewertung der Süd- und der Nordvariante vorgenommen wurde. Für die Bewertung wurden seinerseits die Kriterien „Attraktivität“, „Baukosten“, „Grunderwerb“, „Konflikte mit der Landwirtschaft“, „Reisezeit“, „Umwelt und Natur“ sowie „Verkehrssicherheit“ herangezogen. Die qualitative Bewertung der einzelnen Kriterien stellte sich hierbei wie folgt dar:
• Attraktivität: Vorteil Nordvariante.
• Baukosten: Vorteil Nordvariante (bei der Südvariante wäre mit signifikant höheren Kosten zu kalkulieren).
• Grunderwerb: Vorteil Nordvariante.
• Konflikt Landwirtschaft: Nord- und Südvariante neutral.
• Reisezeit: Nord- und Südvariante neutral.
• Umwelt und Natur: Vorteil Nordvariante.
• Verkehrssicherheit: Nord- und Südvariante neutral.
Schließlich kam der Experte zusammenfassend zu dem Ergebnis, dass die Nordvariante mit vier positiven und drei neutralen Kriterien eindeutig besser abschneidet und für die Umsetzung empfohlen wird.
Vor diesem Hintergrund kann man beruhigt feststellen, dass es im September 2019 offensichtlich die richtige Entscheidung war, der Empfehlung des fachkundigen Ingenieurbüros in Zusammenarbeit mit dem Kreis und den VG-Fachabteilungen zu folgen. Es bleibt letztlich der Wunsch, dass auch die Kritiker dies akzeptieren und der Streit um die Radwegführung nun endlich beigelegt wird.
Spätestens jetzt sollten sich alle Beteiligten gemeinsam dafür einsetzen, dass die in Aussicht stehenden Fördergelder des Bundes in Höhe von rund 1,2 Mio. € in unseren Radweg fließen, wir den Weg frei machen für den Alltagsradverkehr nach Nieder-Olm und in eine umweltverträglichere Zukunft.
Text: M. Alexander